|
|
|
Zuschüsse
/ Richtlinien /
Jugendpflege
Jugendpflegerische Veranstaltung
Der KJR
übernimmt bis zu 75 % des Defizits, maximal pro Veranstaltung 325,00 EUR.
Mit Vorantrag
mind. 6 Wochen vor der Veranstaltung können vom Vorstand auch höhere
Zuschüsse genehmigt werden.
-
Eine
jugendpflegerische Veranstaltung beinhaltet mindestens zwei Stunden
Programm bzw. maximal zwei Übernachtungen.
-
Die Aktion
muss offen bzw. gruppenübergreifend und/oder verbandsspezifisch sein.
-
Die
inhaltliche Arbeit muss weniger als 2,5 Sunden des übrigen Programms
ausmachen.
Download
Antragsformular
zurück...
|
|