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Zuschüsse / Richtlinien / Jugendpflege
 
 
 
Jugendpflegerische Veranstaltung
 
Der KJR übernimmt bis zu 75 % des Defizits, maximal pro Veranstaltung 325,00 EUR.
Mit Vorantrag mind. 6 Wochen vor der Veranstaltung können vom Vorstand auch höhere Zuschüsse genehmigt werden.
  • Eine jugendpflegerische Veranstaltung beinhaltet mindestens zwei Stunden Programm bzw. maximal zwei Übernachtungen.
  • Die Aktion muss offen bzw. gruppenübergreifend und/oder verbandsspezifisch sein.
  • Die inhaltliche Arbeit muss weniger als 2,5 Sunden des übrigen Programms ausmachen.
 
 
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