Bauliche Maßnahme

Eine wichtige Rolle in der Verbands- und Vereinsjugendarbeit wie in der offenen Jugendarbeit spielen Jugendräume, die von Jugendlichen selbst renoviert, eingerichtet und betrieben werden. Die Einrichtung solcher Räume wird gefördert, wenn die zukünftige Verwendung als Jugendraum für die nächsten fünf Jahre sichergestellt wird.

 

Anlagen: Antragsformular, Beschreibung der Benutzung des Raums (Wer nutzt den Raum und für was?), Dokumentation der Baumaßnahme (z.B. durch Bilder und Beschreibungen), kommentierte Kostenaufstellung mit kopierten Belegen. Der Vorstand behält sich vor, das Projekt Vorort in Augenschein zu nehmen.

Zuschuss: Es kann pro Kalenderjahr nur ein Antrag auf erstmalige Fertigstellung oder ein Antrag auf Renovierung gestellt werden. Arbeitsleistungen, die von Firmen ausgeführt werden, können nicht geltend gemacht werden. Zuschüsse werden im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel in folgender Höhe gewährt.

  • Erstmalige Fertigstellung: Hierfür kann ein Zuschuss von 50 % für Materialkosten gewährt werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 1000,00 €.
  • Renovierung: Hierfür kann ein Zuschuss von 50 % für Materialkosten gewährt werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 300,00 €.
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