Jugendpflegerische Veranstaltung

Neben der regelmäßig stattfindenden Gruppenstunden spielen einmalige Veranstaltungen eine wichtige Rolle in der Jugendarbeit. Da diese oft mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden sind, übernimmt der KJR bei solchen Veranstaltungen einen Teil des Defizits.

 

Eine Veranstaltung beinhaltet mindestens zwei Stunden Veranstaltungsprogramm (ohne Begrüßung, Pausen und Verabschiedung) und höchstens zwei Übernachtungen. Die inhaltliche Arbeit muss weniger als 2,5 h des Programms ausmachen, da es sich ansonsten um ein Seminar handelt. Eine Veranstaltung muss offen bzw. gruppenübergreifend und/oder verbandsspezifisch sein.

Dauer: mindestens 2 Stunden, maximal zwei Übernachtungen

Anlagen: Antragsformular, Einladung, Programmbeschreibung, Teilnehmerliste, Kosten- und Einnahmenaufstellung (mit kopierten Belegen).

Zuschuss: Zuschüsse werden im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel in folgender Höhe gewährt. Der KJR übernimmt bis zu 75 % des Defizits, maximal 325 € pro Veranstaltung Mit Vorantrag können vom Vorstand auch höhere Zuschussbeträge für innovative jugendpflegerische Veranstaltungen genehmigt werden.  Honorarkosten werden nicht bezuschusst.

Vorantrag: Ein Vorantrag muss sechs Wochen vor der Maßnahme eingereicht werden. Er beinhaltet ein Antragsformular, eine Programmbeschreibung, sowie eine Kalkulation.

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