Grundsätzliche Abgabefrist für Zuschussanträge sind zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme.
Wir möchten daran erinnern, dass allerdings Anträge von November/Dezember spätestens bis 15.01. des Folgejahres bei uns eingereicht sein müssen.
Alle Informationen hierzu gibt es unter unserer Rubrik Zuschüsse.