Zuschussanträge über den Jahreswechsel

Grundsätzliche Abgabefrist für Zuschussanträge sind zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme.

Wir möchten daran erinnern, dass allerdings Anträge von November/Dezember spätestens bis 15.01. des Folgejahres bei uns eingereicht sein müssen.

Alle Informationen hierzu gibt es unter unserer Rubrik Zuschüsse.

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