Geänderte §72a SGB VIII-Vereinbarung

Am 07.04.2025 hat der Kreisjugendhilfeausschuss auf seiner Sitzung einer Anpassung der bisherigen §72a SGB VIII-Vereinbarung mit großer Mehrheit zugestimmt.

Der Änderungsvorschlag kam auf unsere Intiative hin und gemeinsam mit dem Kreisjugendreferat des Landkreises Konstanz wurden konkretisierte Punkte aus der bisherigen Vereinbarung ersatzlos gestrichen, die in der Vergangenheit in der (jugend-) verbandlichen Praxis erhebliche Hürden darstellten. Gleichzeitig wurde gemeinsam eine Entscheidungshilfe erarbeitet, die der Vereinbarung anliegt, um möglichst praxisnahe Hilfestellung bieten zu können.

Die Vereinbarung sowie alle Materialien dazu findet Ihr hier.