Wissenswertes zur Landtagswahl

Warum ist wählen gehen so wichtig?
Das Wahlrecht ist in einer Demokratie ganz zentral. Nur wer wählen geht, kann aktiv mitentscheiden, wie er sich unsere Gesellschaft vorstellt. Wer nicht wählen geht, überlässt die Gestaltung seiner Zukunft anderen. Darum sagt, was Euch bewegt, fragt nach und geht wählen!

Wie und was wird bei der Landtagswahl gewählt?
Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg sind rund 7,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, darunter 520.000 Erstwählerinnen und Erstwähler. Von 8 bis 18 Uhr konnten die Wählerinnen und Wähler am 13. März 2016 im Land ihre Stimme in ihrem lokalen Wahlbüro abgeben oder durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises. Gewählt werden konnte zuvor auch schon mit Wahlschein durch Briefwahl.
Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und -nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Mindestens 120 Landtagsmandate sind alle fünf Jahre bei den Landtagswahlen neu zu vergeben. Hinzu kommen zumeist noch einige Überhang- und Ausgleichsmandate.
Von ihrem Wahlrecht machten bei der letzten Landtagswahl 2011 66,3 Prozent der Wahlberechtigten Gebrauch. Gegenüber der Wahl von 2006 war dies eine Zunahme von 12,9 Prozent. Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2011 lag bei 74,3 Prozent. Dass bei der Landtagswahl weniger Menschen abstimmen, liegt u.a. daran, dass die Landesparlamente in der Öffentlichkeit im Schatten des Bundestages stehen. Nur bei wichtigen Streitfragen interessieren sich viele Wählerinnen und Wähler für die Debatten im Landesparlament, etwa wenn es um Schulpolitik oder um Umweltprobleme geht.

Wer sitzt im Landtag?
Der aktuelle 15. Landtag von Baden-Württemberg besteht aus 143 Abgeordneten. 42 Abgeordnete gehören der CDU an, 47 den Grünen, 19 der SPD, 14 der Alternative für Württemberg, acht der AFD, 12 der FDP/DVP und ein Abgeordneter ist fraktionslos.

Jüngster Abgeordneter ist Stefan Herre(*1992), ältester Abgeordneter Dr. Heinrich Kuhn(*1940). 35 der 143 Abgeordneten sind Frauen (24,5%).  Jeder Abgeordnete repräsentiert ca. 77.600 Einwohner Baden-Württembergs.

Welche Aufgaben hat der Landtag?
Gesetze zu verabschieden ist die wichtigste Aufgabe des Landtags. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt (Legislative) aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Die dritte, rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist unabhängigen, nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut. Der Landtag kann Gesetze beschließen und die Landesverfassung ändern. Außerdem ist seine Aufgabe, andere Verfassungsorgane zu wählen: er wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung. Außerdem wählt er den Präsidenten und die Mitglieder des Staatsgerichtshofs. Auch die Ernennung des Präsidenten des Rechnungshofes und des Landesbeauftragten für Datenschutz erfordert die Zustimmung des Landtages. Mit seinem Etatrecht entscheidet der Landtag darüber, für welchen Zweck der Staat aus Steuern, Abgaben und Gebühren eingenommenes Geld ausgeben darf. Er beschließt den Staatshaushaltsplan, in dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Landes aufgeführt sind.

Quellen: Landeszentrale für politische Bildung und Landtag von Baden-Württemberg

Jugendarbeit ist MehrWert. Die Kampagne des Landesjugendrings zur Landtagswahl 2016
Kinder und Jugendliche brauchen Freiräume und Orte, wo sie sich mit Gleichaltrigen treffen, Neues ausprobieren und Erfahrungen sammeln. Genau das bieten ihnen die Jugendverbände in Baden-Württemberg. Sie werden deshalb in der Landesverfassung in § 12 als Erziehungsträger und im Jugendbildungsgesetz des Landes als eigenständiger und gleichberechtigter Teil des gesamten Bildungswesens genannt. Die finanzielle Förderung dieser wichtigen Rolle bleibt jedoch weit hinter dem Notwendigen zurück.
Jugendarbeit ist MehrWert! Daher lauten unsere Forderungen: 50 % Zuschuss für Zelte und Projekte; 25,- € Tagessatz für Bildung und Betreuung; ein gefördertes Betreuungsverhältnis von 1 : 5.

  • Der Zugang zu den Aktivitäten der Jugendverbände muss allen Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg möglich sein, unabhängig von ihrer sozialen Lage.
  • Es muss flächendeckend im ganzen Land Angebote für Kinder und Jugendliche geben.
  • Die Qualifizierung ehrenamtlich Aktiver muss durch das Land in hohem Maße gefördert werden.
  • Außerschulische Bildung von Kindern und Jugendlichen muss auch hinsichtlich ihrer finanziellen Förderung gleichwertig der formalen Schulbildung behandelt werden.
  • Jugenderholung findet in den Ferien u.a. in Zeltlagern, Freizeiten und Stadtranderholungen statt. Sie müssen durch angemessene Zuschüsse unterstützt werden.“

(Quelle: Landesjugendring Baden-Württemberg)

Hier kannst Du mehr erfahren:
Landtag Baden-Württemberg
Junger Landtag Baden-Württemberg
Infos der Landeszentrale für politische Bildung zur Landtagswahl
Gesetz über die Landtagswahlen in Baden-Württemberg
Umfrageergebnisse zur Sonntagsfrage: „Was wäre, wenn am nächsten Sonntag Landtagswahl wäre?“

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