Corona Verordnung seit 03.04.2022
Lt. dem Landesjugendring Baden-Württemberg werden ab dem 03.04.2022 keine Infektionsschutzmaßnahmen mehr für die Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit durch das Sozialministerium vorgeschrieben. Weiterhin wird an Schulen bis mindestens zu den Osterferien getestet und kostenloste Bürger*innentests sind vermutlich bis Juni möglich. Eine Verordnung „Absonderung“ wird es wohl weiterhin geben, die jetzige soll im Laufe der kommenden Woche überarbeitet werden.
